Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEBEMA GmbH

Stand: 01. Januar 2011

I Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

II Gewerbliche Schutzrechte

An Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen, die der Besteller bereits vor Vertragsschluss erhält, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.

III Angebote

Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab.

IV Auftragsbestätigungen, Änderungen des Leistungsumfangs

Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung als angenommen. Für den Umfang und die Konditionen der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

V Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsbedingungen gelten grundsätzlich gemäß unserer Auftragsbestätigung. Falls keine abweichende Zahlungsbedingung benannt ist, sind Rechnungen nach erfolgter Lieferung oder vertragsgemäßer Bereitstellung der Ware binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent per annum über dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu fordern. Als Barzahlung gelten nur Kassezahlungen und Überweisungen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

VI Preise

Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die genannten Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart ist, freibleibend ab Werk, ohne Verpackung und Transport. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt.

VII Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VIII Lieferzeit, Teillieferungen, Lieferort, Gefahrübergang

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. soweit bestätigt mit dem Erhalt der Anzahlung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Mit dem Besteller vereinbarte Änderungen des Leistungsinhalts führen zur Aufhebung vereinbarter Liefertermine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige oder ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus (z.B. rechtzeitiger Eingang vereinbarter Anzahlungen). Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers oder beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen usw.). Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Teillieferungen sind zulässig, soweit abgeschlossene Einheiten oder selbstständige Einzelkomponenten geliefert werden.
  2. Lieferungen erfolgen ab Hauptniederlassung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird auf Verlangen des Käufers der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
  3. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe über.
  4. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

IX Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Wenn der Wert der durch den Eigentumsvorbehalt bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernde Forderung um 20% übersteigt, werden wir Waren auf Wunsch des Bestellers nach unserer Wahl freigeben. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Erfolgt Wiederveräußerung, so darf diese nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Es gilt als vereinbart, dass mit der Weiterveräußerung alle Ansprüche des Bestellers gegen seine Abnehmer, insbesondere auf Zahlungen des Kaufpreises, an uns abgetreten sind. Der Besteller hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn dritte Personen Rechte an der Vorbehaltsware geltend machen wollen, insbesondere wenn Pfändungen stattfinden. Die uns entstehenden Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung derartiger Eingriffe, insbesondere von Interventionsprozessen, hat der Besteller zu tragen, soweit sie nicht von der Gegenpartei beigetrieben werden können. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

X Gefahrtragung bei Annahmeverzug, anfallende Lagerkosten

Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich die Herstellungszeit, weil der Besteller den ihm obliegenden Pflichten nicht nachkommt, oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so hat er die anfallenden Lagerkosten zu tragen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, zu dem dieser in Annahmeverzug gerät.

XI Gewährleistung / Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist für Maschinen der Lebema GmbH beträgt 12 Monaten ab Gefahrübergang. Von der Gewährleistung ausgenommen sind typische Verschleißteile, wie z.B. die Schnittmesser. Defekte Teile die der Gewährleistung unterliegen, werden innerhalb der Jahresfrist von uns ersetzt und – wenn erforderlich – durch unsere Techniker vor Ort ausgetauscht. Für weitergehende Verluste, die dadurch entstehen, dass eine Maschine der Lebema GmbH defekt ist, übernehmen wir keine Haftung.
  2. Gewährleistung besteht nur für fabrikneue Gegenstände. Gebrauchte Waren, Umbau, Reparaturen und Ausbau sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Erkennbare Mängel der Kaufsache oder Falschlieferungen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ablieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt soweit rechtlich zulässig die Gewährleistung.
  4. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, innerhalb angemessener Frist Mängel durch Nachbesserung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Wir sind berechtigt, solche Änderungen an der Ware durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird. Die betreffenden Teile sind auf unser Verlangen an uns zu senden. Die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Kosten tragen wir, sofern sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt.
  5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung des gelieferten Gegenstandes beruht.
  6. Soweit der Käufer wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses des § 478 BGB den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen.
  7. Vorgenannte Haftungsausschlüsse mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gelten nicht, soweit die Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.

XII Haftung

Soweit in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung für Pflichtverletzungen wie folgt beschränkt:

  1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst (Verkäufer), seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz des Käufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  2. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten.
  4. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

XIII Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie deliktsrechtlichen Ansprüche ist der Firmensitz des Verkäufers (Wolgast). Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Besteller auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

XIV Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Rechtsform:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz der Gesellschaft: Wolgast Registergericht: Stralsund, HRB 7072, Geschäftsführer: Andreas Lemke USt-IdNr.: DE 249287901